PROMPT-App: Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen/Privacy Policy zur PROMPT-APP

Wozu wird die App PROMPT entwickelt?

Im Projekt PROMPT erarbeiten unter der Leitung von Dr. Jasmin Breitwieser und Prof. Dr. Garvin Brod Wissenschaftler*innen aus der Abteilung „Bildung und Entwicklung“ des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich Educational Technologies am Informationszentrum Bildung des DIPF eine Lernplan-App.

Die App unterstützt Kinder dabei, ihre digitalen Lernzeiten selbst zu planen und ihre Lernfortschritte zu vergrößern. Dabei wird untersucht, welche Methoden und Features eine solche App besonders erfolgreich machen.

Eine erste Version der App PROMPT steht bereits zum kostenlosen Download verfügbar – wir freuen uns, wenn Sie bzw. Ihre Kinder oder Schüler*innen sie nutzen.

Unsere Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Nutzung der App PROMPT

Die PROMPT-App kann sowohl im Rahmen der Teilnahme an einer Studie als auch unabhängig davon genutzt werden. Sollten Sie bzw. Ihr Kind an einer Studie teilnehmen, erhalten Sie von uns alle nötigen Informationen zur Nutzung der in diesem Rahmen erhobenen Daten. Lesen Sie außerdem die auf dieser Seite zusammengestellten Informationen zum Datenschutz bei Nutzung der App im Rahmen einer Teilnahme an der Studie PROMPT ADAPT.

Nutzen Sie bzw. Ihr Kind die PROMPT-App außerhalb einer Studienteilnahme, weisen wir Sie auf folgende Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Nutzung der App PROMPT hin:

Die App PROMPT fordert die Nutzenden zur Eingabe von Daten zu ihrem Lernverhalten auf, also beispielsweise, wie oft und wie lange Nutzende pro Woche lernen. Es werden keine sensiblen Daten wie Namen oder Wohnort erhoben. Die App erhebt also zu keiner Zeit Daten, die Rückschlüsse auf die Identität der Nutzenden erlauben. Die Dateneingabe funktioniert über ein Formular in der App, in das Antworten auf gestellte Fragen eingegeben werden. Alle so gesammelten Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt und nur im Rahmen einer Studienteilnahme, zu der eine schriftliche Einverständniserklärung der Nutzenden bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegen muss, ausgewertet.